Die britische Werbeaufsichtsbehörde benachrichtigt E-Zigaretten-TikTok-Werbetreibende über bevorstehende Durchsetzung: Alle Anzeigen werden entfernt

2023-07-10

Alle Anzeigen müssen entfernt werden! Die britische Werbeaufsichtsbehörde benachrichtigt E-Zigaretten-TikTok-Werbetreibende über die bevorstehende Durchsetzung"

 Die Advertising Standards Authority (ASA) des Vereinigten Königreichs hat eine herausgegeben"Vollstreckungsbescheid"am 29. Juni auf seiner offiziellen Website mit dem Titel"Durchsetzungsmitteilung der CAP zur Werbung für E-Zigaretten in der Branche."Die Mitteilung weist E-Zigaretten-Unternehmen an, die Werberegeln einzuhalten und alle E-Zigaretten-Werbung, die auf Social-Media-Plattformen erscheint, zu entfernen.

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Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat bestimmte Marken identifiziert, die auf TikTok Inhalte im Zusammenhang mit E-Zigaretten-Produkten und deren Komponenten bewerben, entweder durch Direktwerbung oder durch die Förderung der Werbung Dritter. An diese Marken wurden Mitteilungen gerichtet, in denen darauf hingewiesen wird, dass sie die Werbevorschriften einhalten und jegliche E-Zigaretten-Werbung, die auf Social-Media-Plattformen erscheint, entfernen müssen. Sollten bei der anschließenden Überwachung weiterhin Probleme bestehen, werden von den zuständigen Behörden gezielte Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.

Den Werberichtlinien zufolge gelten seit Inkrafttreten des Gesetzes strenge Beschränkungen für E-Zigaretten und E-Zigaretten-Werbung. Für nikotinhaltige E-Zigaretten ohne pharmazeutische Zulassung ist die Werbung im Fernsehen, im Radio, in Zeitungen, Zeitschriften und auf den meisten Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien, verboten. Werbetreibende sind für ihre Werbung verantwortlich und stellen unter anderem sicher, dass sie keine Personen unter 18 Jahren ansprechen oder ansprechen.

Die Beweggründe für die Veröffentlichung des Durchsetzungsbescheids werden in den Nachrichten dargelegt. Dort heißt es, dass Bedenken hinsichtlich der E-Zigaretten-Werbung auf Social-Media-Plattformen geäußert wurden, da diese zum Konsum von E-Zigaretten durch Minderjährige führen könnte. Derartige Werbung sollte nicht in sozialen Medien präsent sein und kann sich absichtlich oder unabsichtlich an Personen unter 18 Jahren richten. Aufsichtsbehörden verbieten nicht konforme Werbung und sorgen für deren sofortige Entfernung. CEO Guy Parker erörterte auch die Zusammenarbeit mit Online-Plattformen, anderen Regulierungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden, um sicherzustellen, dass Minderjährige nicht E-Zigaretten-Werbung auf TikTok und anderen Social-Media-Plattformen ausgesetzt sind.

Aus dem Inhalt der Bekanntmachung geht hervor, dass die britische Advertising Standards Authority die bestehenden Vorschriften den Werbetreibenden/Marken ausdrücklich mitgeteilt hat und betont, dass sie die Nutzung von TikTok als Plattform für E-Zigaretten-Werbung unverzüglich einstellen müssen. Die britische Advertising Standards Authority hat diesem Thema hohe Priorität eingeräumt und erwägt, welche weiteren Maßnahmen in der Folge zu ergreifen sind. Es ist erwähnenswert, dass die Durchsetzung nicht alle Formen der E-Zigaretten-Werbung ins Visier nimmt. Die britische Advertising Standards Authority gibt an, dass ihre Verantwortung darin besteht, sicherzustellen, dass verantwortungsvolle E-Zigaretten-Werbung nur an Orten erscheint, an denen legale Werbung ein legales erwachsenes Publikum erreichen kann.

Informationen zeigen, dass das Committee of Advertising Practice (CAP) für die Festlegung der Werberegeln verantwortlich ist, während die Advertising Standards Authority (ASA) für die Durchsetzung im Vereinigten Königreich zuständig ist. Laut GetConsumer ist dies nicht das erste Mal, dass sich die britischen Werberegulierungsbehörden auf E-Zigaretten-Werbung auf TikTok konzentrieren. Am 9. Mai dieses Jahres entschied die Advertising Standards Authority (ASA) nach einer Untersuchung, dass Werbung mehrerer Marken einen Verstoß darstelle und erklärte ausdrücklich, dass solche Inhalte nicht wieder auftauchen dürften. Dies ist das erste Mal, dass sich die britischen Werberegulierungsbehörden nach einem Anstieg in den letzten Jahren auf die Regulierung des Kurzvideomarketings konzentrieren.

Es ist wichtig anzumerken, dass die damalige Einstufung der Werbung durch die ASA besagte, dass einerseits die direkte oder indirekte Werbung für E-Zigaretten, die Nikotin und seine Bestandteile enthalten, nicht über öffentlich zugängliche Konten verbreitet werden sollte. Andererseits sollten Personen unter 25 Jahren nicht in Videos mit Bezug zu solchen Inhalten abgebildet werden.

Damals kam man zu dem Schluss, dass sich die Richtung der britischen Regulierungsbehörden nicht geändert hatte. Einerseits basierte das Urteil im Mai auf einer Untersuchung, die im Vorjahr begonnen hatte. Andererseits berichtete die Daily Mail, dass die Advertising Standards Authority keine Beweise dafür gefunden habe, dass sich E-Zigaretten-Werbung speziell an Minderjährige richtete – diese Aussage erfolgte offenbar erst nach der Untersuchung.

In der aktuellen Durchsetzungsmitteilung wird wiederholt auf die Verantwortung der Werbetreibenden hingewiesen, einschließlich der Nichtausrichtung oder Anwerbung von Personen unter 18 Jahren. Dies könnte ein Hinweis auf eine strengere Haltung der zuständigen Behörden gegenüber solchen Inhalten sein. Nachfolgend der Originaltext des Vollstreckungsbescheids:

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